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AGB´s

Allg. Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS – BEDINGUNGEN

 

In der Folge finden sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der beiden Firmen Physio 1.0 – Therapie und Training OG (ab Seite 1) sowie Physio 1.0 – Health & Competence OG (ab Seite 5)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Physio 1.0 – Therapie & Training OG

(in Folge kurz: Physio 1.0 TT )

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Physio 1.0 TT, für Physiotherapie und Ergotherapie, und jeglichen beinhaltenden oder anschließenden Behandlungen verschiedenster Art.
Mit der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Patient/In die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Nutzungsrecht
a) Mit der Anmeldung zu einer Therapie ist der/die Patient/In berechtigt, die Räumlichkeiten von Physio 1.0 TT für die Dauer einer Einheit sowie zu den genehmigten Zeiten außerhalb der Therapieeinheit zum Trainieren zu nutzen. Der/die Patient/In ist berechtigt, vor sowie nach Beendigung der Einheit die Räumlichkeiten von Physio 1.0 TT zum Umziehen und Duschen zu nutzen.
b) Der Patientin / dem Patienten stehen grundsätzlich alle Leistungen von Physio 1.0 TT offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von den Patient/Innen erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Physio 1.0 TT.
c) Der/die Patient/In hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten/Kurse/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Patient/Innen kommt.
Der/die Patient/In hat sich an diese Regeln, und im Interesse Aller an präzisierende Weisungen der Mitarbeiter/Innen von Physio 1.0 TT zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.
d) Physio 1.0 TT ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, die Behandlung/Betreuung des Kunden mit sofortiger Wirkung abzubrechen und die Rechnung für bisher erbrachte Leistungen zu stellen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3. Therapieablauf und Konditionen
a) Therapieablauf
I. Persönliche Einzelbetreuung:
Der/die Therapeut/in steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich der Patientin / dem Patienten zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e Ansprechpartner/In in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Die Leistung des/der Therapeuten/In setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für den Kunden erbrachten Maßnahmen wie individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials, Dokumentation und Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzt/Innen, privaten Versicherungsträgern u.m.
II. Ärztliche Verordnung:
Der Kunde benötigt für die Behandlung durch eine Therapeutin / einen Therapeuten eine ärztliche Verordnung. Diese wird von einem zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigten Arzt ausgehändigt. Neben den persönlichen Daten sowie der Versicherungsnummer, muss die Verordnung eine medizinische Diagnose, die verordnete Behandlung und die Anzahl der verordneten Behandlungen beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann Abstand genommen werden, wenn es sich bei der Behandlung um eine präventive Leistung handelt. Diese Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollte der/die Patient/In jedoch unter Schmerzen oder anderen behandlungsbedürftigen Leiden leiden, so ist diese/r verpflichtet, dies sofort dem behandelnden Therapeuten bzw. der behandelnden Therapeutin mitzuteilen.
III. Befunde:
Der/die Patient/in ist aufgefordert alle ihm/ihr vorliegenden ärztlichen Befunde und Berichte zur ersten Behandlung mitzunehmen.
IV. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers:
Der jeweilige Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigt man eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung der zuständigen Krankenversicherung der Patientin / des Patienten. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.
Der/die Patient/In hat im Anschluss die Möglichkeit die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und die von der Therapeutin / dem Therapeuten ausgestellte Honorarnote inklusive einer Leistungsaufstellung und Einzahlungsbestätigung wie z.B. Zahlscheinbeleg, Netbankingausdruck, Kontoauszug oder Stempel auf der Honorarnote, bei dem Krankenversicherungsträger einzureichen und um Überweisung auf ein von dem Kunden angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages anzusuchen.
Der/die Therapeut/In sowie das Sekretariat berät bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den die jeweilige Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung des Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
V. Verschwiegenheit:
Alle Informationen, die der Therapeutin / dem Therapeuten gegeben werden, unterliegen laut §11c des MTT-Gesetzes der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne der Einwilligung des Kunden werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch- therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich der/die Therapeut/In mit der Patientin / dem Patienten darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
VI. Dokumentation:
Jede/r Therapeut/In ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Therapeutin / des Therapeuten. Auf Verlangen der Patientin / des Patienten kann der/die Patient/In Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei dem/der Physiotherapeut/in und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
b) Buchen von Einheiten / Kursen
Das Buchen von Therapieeinheiten kann persönlich an der Rezeption der Physio 1.0 TT oder online über die Buchungsplattform auf www.physio-einspunktnull.com erfolgen, wobei ein verfügbarer Termin bei der Therapeutin / dem Therapeuten dafür Voraussetzung sind.
c) Preise und Zahlung:
Die Zahlung erfolgt am Ende aller ärztlich verordneter Behandlungen bzw. nach eventuell frühzeitiger Beendigung der Therapien durch der Therapeutin / den Therapeuten. Der Patientin / dem Patienten wird dazu eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen ausgehändigt. Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung und Zahlung über Erlagschein bzw. Banküberweisung. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Diese Frist ist auf der ausgehändigten Honorarnote ersichtlich. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Patient/In in vollem Umfang.
d) Stornierung / Absage einer Einheit / eines Kurses
Kann oder will ein/e Patient/In an einem bereits gebuchten Termin nicht erscheinen, so hat er/sie dies bis mindestens 24h vor Therapiebeginn telefonisch der Therapeutin / dem Therapeuten oder der Rezeption mitzuteilen oder sich selbst online von der Therapie abzumelden. Sollte die Absage später als 24h vor Therapiebeginn erfolgen, so sind die gesamten Kosten zu tragen.
e) Beendigung der Behandlung
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigt der/die Patient/In eine neue, falls eine Rückerstattung erwünscht ist, auch chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen der Patientin / dem Patienten und der Therapeutin / dem Therapeuten. Sowohl der Patientin / dem Patienten als auch der Therapeutin / dem Therapeuten steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Der/die Therapeut/In wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er/sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise der Therapeutin / dem Therapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder der Kunde den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhält. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die der/die Patient/In tatsächlich in Anspruch genommen hat. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu 4d).

4. Haftung von Physio 1.0 TT
In den Räumlichkeiten von Physio 1.0 gibt es verschließbare Spinde. Diese dürfen von allen Patient/Innen während der Therapie kostenfrei genutzt werden, sind danach aber unverzüglich zu leeren.
Physio 1.0 TT übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände und Kleidungsstücke, welche in den Spinden abgelegt werden.
Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter/Innen von Physio 1.0 TT nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen von Physio 1.0 TT erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Physio 1.0 TT haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Patient/Innen. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von Physio1.0 TT durchgeführter Übungen haftet Physio 1.0 TT nicht.
Die Haftung von Physio 1.0 TT für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Physio 1.0 TT und seinen Mitarbeiter/Innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

5. Datenschutzbestimmungen
Daten der Patient/Innen werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Patient/In ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Physio 1.0 TT zur Verfügung gestellt werden EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
Bilder und Videos aus Unterricht und Workshops können zur Dokumentation, Veröffentlichung und für Werbezwecke, sowie in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram …) ohne weitere Zustimmung verwendet werden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens einer Patientin / eines Patienten dagegen gibt.

6. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand Innsbruck und gilt für alle Streitigkeiten zwischen Physio 1.0 TT und der Patientin / des Patienten das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.

7. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Patient/In eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Physio 1.0 – Health & Competence OG

(in Folge kurz: Physio 1.0 HC )

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Physio 1.0 HC, für Personal Training Einheiten und Kurse, veröffentlicht in Form eines Stundenplans sowie Workshops und Testungen verschiedener Art.
Mit dem Erwerb eines Blocks/ Zeitkarte für Einheiten, sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop, der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Teilnehmer*in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Nutzungsrecht
a) Mit dem Erwerb eines Blocks/ Zeitkarte für Einheiten sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop ist der/die Teilnehmer*in berechtigt, die Räumlichkeiten von Physio 1.0 HC zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan bzw. für die Dauer eines Workshops zu nutzen. Der/die Teilnehmer*in ist berechtigt, jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Einheiten/Workshops die Räumlichkeiten von Physio 1.0 HC zum Umziehen und Duschen zu nutzen. Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet sich auf Anfrage des Personals von Physio 1.0 HC auszuweisen. Widrigenfalls kann ihm/ihr die Nutzung untersagt werden.
b) Dem/der Teilnehmer*in stehen grundsätzlich alle Leistungen von Physio 1.0 HC offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops, Kurse und offene Yogaklassen gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Teilnehmer*in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Physio 1.0 HC.
c) Der/die Teilnehmer*in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten/Kurse/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer*innen kommt.
Der/Die Teilnehmer*in hat sich an diese Regeln, und im Interesse aller Teilnehmer*innen an präzisierende Weisungen der Mitarbeiter*innen von Physio 1.0 HC zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.
d) Physio 1.0 HC ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, dem Mitglied fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3. Vertragsarten und Konditionen
a) Vertragsarten
I. Blöcke/Verträge:
Der/Die Teilnehmer*in kann aus den nachfolgenden Blöcken/Zeitkarten wählen:
Einzel Einheit: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Trainingseinheit / Kurseinheit
10er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 10 Trainings- oder Kurseinheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
20er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 20 Trainings- oder Kurseinheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
Monats-ABO: Berechtigt zur Teilnahme an allen dem Angebot entsprechenden Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 30 Tagen, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
6- Monats-ABO: Berechtigt zur Teilnahme an allen dem Angebot entsprechenden Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 180 Tagen, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
12-Monats-Abo: Berechtigt zur Teilnahme an allen dem Angebot entsprechenden Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 365 Tagen, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
II. Kurs-Teilnahmen:
Als Kurs-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für einen Zeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Kurseinheiten laut Webseite. Diese Kurse bestehen aus aufeinander aufbauenden Einheiten. Versäumte Einheiten eines Kurses können nicht nachgeholt werden.
III. Workshop-Teilnahmen:
Als Workshop-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für diesen Workshop mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Einheiten laut Webseite. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.
Die Nichtnutzung des Angebots von Physio 1.0 HC aus in der Sphäre des/der Teilnehmer*in liegenden Gründen, berechtigt den/die Teilnehmer*in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung und auch nicht zum Ersatz- Besuch eines anderen Kurses/Workshops.
Die genannten Blöcke und Karten können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Blöcke und Karten für Kurse sind nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für einen Kurs oder Workshop übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben.
b) Buchen von Kursen / Einheiten
Das Buchen von Kursen und Einheiten kann persönlich an der Rezeption der Physio 1.0 HC oder online über die Buchungsplattform auf www.physio-einspunktnull.at erfolgen, wobei ein verfügbarer Kursplatz bzw ein freier Termin im jeweiligen Kurs oder bei dem/der jeweiligen Trainer*in dafür Voraussetzung sind.
c) Preise und Zahlung:
Die Preise sind an der Rezeption von Physio 1.0 HC sowie auf der Webseite ausgeschrieben und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt beim Kauf des jeweiligen Produktes, entweder vor Ort in bar, via Bankomat- oder Kreditkartenzahlung oder online mittels Kreditkartenzahlung. Die Nicht- Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Teilnehmer*in in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Physio 1.0 HC darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
d) Stornierung / Absage einer Einheit / eines Kurses
Kann oder will ein Teilnehmer an einem bereits gebuchten Kurs nicht teilnehmen, so hat er dies bis mindestens 12h vor Kursbeginn telefonisch der/dem Kursleiter*in oder der Rezeption mitzuteilen oder sich selbst online vom Kurs abzumelden. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den Teilnehmer
Erfolgt die Absage später als 12h vor Kursbeginn, so sind die gesamten Kurskosten zu tragen.
e) Gültigkeit und Unterbrechung von Zeitkarten/Vertränge
Jeder Vertrag/Zeitkarte beginnt mit Inanspruchnahme der ersten Einheit und kann mit einmonatiger Kündigungsfrist, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsbindung (1 Monat / 6 Monate / 12 Monate) gekündigt werden. Wird ein Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Bindung sowie die Gültigkeit des Vertrages um je einen Monat.

Im Fall von Krankheit oder Urlaub kann die Gültikeit unterbrochen werden.
Bei einem Urlaub von mindestens 2 Wochen kann vor dem Antreten des Urlaubes um eine Unterbrechnung ersucht werden, welche in Form von zusätzlichen Kurs-Einheiten rückerstattet wird. Die Zahlungen des Abos laufen ohne Unterbrechnung weiter und die Kurs-Einheiten können sowohl während der Abo-Laufzeit als auch danach eingesetzt werden ohne die Laufzeit automatisch zu verlängern.
Je 6-Monats-Abo können 2 Wochen Urlaub geltend gemacht werden, je 12-Monats Abo 4 Monate Urlaub, jeweils nur in Blöcken von mindestens 2 Wochen.

Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung (Unfall, Krankheit,…) deren Dauer sich voraussichtlich auf mehr als 4 Wochen erstrecken wird, kann das Abo für die Dauer der Beeinträchtigung bzw bis zum Erreichen der Sporttauglichkeit monatsweise unterbrochen werden.
Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist mit ärztlichem Attest, nachzuweisen, das bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht die Ausübung von Trainingseinheiten nicht zumutbar ist.
Unterbrechung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur möglich, wenn diese mindestens einen Tag vor Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit, schriftlich vereinbart wurde. Nach Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit kann ein/e Block/Zeitkarte ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.
f) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen:
Die Räume von Physio 1.0 HC haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einem bestimmten Kurs daher nur garantiert werden, wenn dieser vorab online gebucht und bezahlt wurde.
Der/die Teilnehmer*in ist angehalten pünktlich vor jeder Einheit zu erscheinen. Die Teilnehmer*innen welche nicht angemeldet zum Kurs erscheinen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der Rezeption gereiht und berücksichtigt.
Kurzfristige Absagen von Kursen oder Einheiten aus besonderem Anlass berechtigen den/die Teilnehmer*in nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Teilnehmer*in die Möglichkeit hat, auf andere Einheiten auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen von Physio 1.0 HC erfolgt. In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl eventuell eingeschränkt.

4. Testungen
a) Allgemein und Buchung
Physio 1.0 HC führt auf Anfrage oder auf ärztliche Verordnung Testungen zur Ermittlung der Sportfähigkeit sowie des Trainingszustandes durch.
Testungen sind online oder an der Rezeption zu buchen und sind prinzipiell als Einzeleinheit angedacht. In besonderen Fällen können diese auch Teil eines Trainingspaketes sein
b) Durchführende Person
Die Testungen werden von geschultem Personal, nach Bedarf und Art der Testung auch von medizinischem Personal oder Physiotherapeuten*innen durchgeführt
c) Standardisierung
Alle Testungen und die damit getroffenen Aussagen basieren auf empirisch ermittelten Daten und erfolgen nach klaren Richtlinien
d) Aussagekraft
Die Aussagen während und nach einer Testung sind lediglich als Empfehlung für den/die Teilnehmer*in zu verstehen und haben keine medizinische Relevanz. Eine weitere Auswertung kann mit einem Arzt erfolgen.

5. Haftung von Physio 1.0 HC
In den Räumlichkeiten von Physio 1.0 gibt es verschließbaren Spinde für die Teilnehmer von Trainings und Kursen. Diese dürfen von allen Kunden während des Besuchs eines Kurses kostenfrei genutzt werden, sind danach aber unverzüglich zu leeren.
Physio 1.0 HC übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände und Kleidungsstücke, welche in den Spinden abgelegt werden.
Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter*innen von Physio 1.0 HC nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen von Physio 1.0 HC erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Physio 1.0 HC haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Teilnehmer*innen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Physio 1.0 HC nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen.
Die Haftung von Physio 1.0 HC für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Physio 1.0 HC und seinen Mitarbeiter*innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

6. Gesundheitszustand der Teilnehmer*innen

a) ALLGEMEIN
Der/die Teilnehmer*in versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen von Sport, Trainings- und Yogaübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankung (körperlich oder mental/ psychisch) dem/r Kursleiter*in bzw. dem Betreiber von Physio 1.0 HC umgehend mitzuteilen.
Die angebotenen Leistungen ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter*innen von Physio 1.0 HC sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Teilnehmer*in die Ausübung von Kursen oder Einheiten zu verwehren.

b) EMS TRAINING IM SPEZIELLEN
Bitte beachten Sie, dass Sie bei folgenden Kontraindikationen kein EMS-Training durchführen dürfen. (Im Zweifelsfall unbedingt Rücksprache mit Ihrem Arzt halten!)

– Multiple Sklerose
– Schwere neurologische Erkrankungen
– Morbus Parkinson
– Epilepsie
– Herzschrittmacher
– Thrombose
– Akute Tumore/Krebserkrankungen
РSchwangerschaft РInfekti̦se Erkrankungen/Fieber
РArteriosklerose und arterielle Durchblutungssțrungen
– Starke Blutungsneigung
– Allgemeines Unwohlsein
– akute Kreislaufprobleme
– offene Hautverletzungen / Ekzeme
– Diabetes mellitus (bitte ärztliche Rücksprache halten)

7. Datenschutzbestimmungen
Daten des/der Teilnehmer*in werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Physio 1.0 HC zur Verfügung gestellt werden EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
Bilder und Videos aus Unterricht und Workshops können zur Dokumentation, Veröffentlichung und für Werbezwecke, sowie in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram …) ohne weitere Zustimmung verwendet werden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens eine/r Teilnehmer*in dagegen gibt.

8. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand Innsbruck und gilt für alle Streitigkeiten zwischen Physio 1.0 HC und den/der Teilnehmer*in das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.

9. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Teilnehmer*in eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.

Physio 1.0

BEREICHSLEITUNG

PHYSIO 1.0 - THERAPIE & TRAINING OG

Bernhard Höller

Leitung Physio

Gregor Hofmann

Leitung Physio

Dominik Fridrich

Leitung Training

Tina Kirchebner

Leitung Office

GESCHÄFTSFÜHRUNG

PHYSIO 1.0 - HEALTH & COMPETENCE

Patrick Grassnig

Gesellschafter

Simon Nimmervoll

Gesellschafter

Johann Essl

Gesellschafter

GESCHÄFTSFÜHRUNG

PHYSIO 1.0 - THERAPIE & TRAINING OG

Patrick Grassnig

Gründer & Inhaber

Simon Nimmervoll

Inhaber | Physiotherapeut